COVID19 Kurzarbeit

 

Das COVID-19 Virus hat nicht nur Auswirkungen auf unsere Gesundheit, sondern gefährdet auch sichere Jobs und Einnahmequellen, auf die jeder von uns angewiesen ist. Wie agieren Unternehmen in der Krisenzeit und wie funktioniert die Kurzarbeit? 

 

Was bedeutet Kurzarbeit?

Von Kurzarbeit (KUA) spricht man, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeit zeitlich begrenzt herabgesetzt wird. Die Kurzarbeit dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen Störungen und soll die Beschäftigten im Betrieb halten.

Damit Sie nicht gekündigt werden müssen und Ihr Betrieb und die Wirtschaft insgesamt die Corona-Krise verkraften, haben die Sozialpartner bestehend aus Arbeiterkammer, Gewerkschaften und Wirtschaftskammer ein besonderes Modell ausverhandelt:

Ihre Arbeitszeit kann auf ein Minimum verringert werden. Trotzdem bekommen Sie fast Ihren ganzen Lohn oder Ihr ganzes Gehalt weiterbezahlt.

Sollte Ihnen daher die (vorübergehende) Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses angeboten werden, weisen Sie Ihren Arbeitgeber*in ausdrücklich auf diese Alternative hin! 

 

Auswirkungen auf den Arbeitnehmer*innen:

Ihre Arbeitszeit kann drastisch verringert werden, aber Sie behalten Ihre Anstellung. Ihr Arbeitgeber*in bezahlt jene Arbeitsstunden, die Sie in der Kurzarbeit ausüben. Der Rest wird fast zu Gänze (80-90%) aus den Mitteln des AMS abgegolten.

 

Die wichtigsten Informationen zur COVID-19 – Kurzarbeit im Überblick:

  • Sie bekommen weiterhin 80-90 % Ihres Gehaltes ausbezahlt
  • Die Kurzarbeit kann bis zu 3 Monate dauern und bei Bedarf verlängert werden
  • Im gesamten Zeitraum der Kurzarbeit müssen Arbeitnehmer mindestens 10% Ihrer bisherigen Arbeitszeit abarbeiten.
  • Kündigungsschutz während der Kurzarbeit und bis einen Monat danach.
  • Personenbezogene Kündigungen sind hingegen immer möglich. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Kündigung des konkreten Beschäftigten dem AMS zu begründen und den Beschäftigtenstand durch Einstellung einer neuen Arbeitskraft aufrecht zu erhalten.

 

Mehr Informationen zur Kurzarbeit finden Sie unter HIER

Unsere Zeiterfassung „TimeManagement“ berücksichtigt den Faktor Kurzarbeit. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter richtig auf Kurzarbeit umstellen, kontaktieren Sie uns unter office(at)gebos.co.at.

 

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