Homeoffice Tage

 

Homeoffice – Zeiterfassung

Seit heuer (2021) gibt es neue Regeln für Mitarbeiter*innen im Homeoffice. Unternehmen sind zur Bekanntgabe der Homeoffice- Tage am Lohnzettel verpflichtet und Mitarbeiter*innen können bei der Arbeitnehmerveranlagung die Homeoffice Tage bzw. Werbungskosten steuerlich absetzen. Die Regelung wurde vom Nationalrat beschlossen.

(Stand 17.03.2021, noch nicht in Kraft getreten)

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

 

1. Als Homeoffice-Arbeitsplatz gilt:

Ein Arbeitsplatz in der privaten Wohnung (Haupt & Nebenwohnsitz), beim Lebenspartner*in oder nahen Angehörigen. Es zählen keinen öffentlichen Flächen, Restaurants oder Lokale.

2. Wo müssen Homeoffice Tage vermerkt werden?

Die Anzahl der Homeoffice-Tage sind im Lohnkonto und im Lohnzettel (L 16) anzuführen.

3. Was gilt als Homeoffice Tag?

Als Homeoffice-Tage zählen nur jene Tage, die zu 100% im Homeoffice abgehalten wurden, unabhängig von der geleisteten Normalarbeitszeit.

Beispiel:

Arbeitet man nur den halben Tag in der Wohnung und fährt nachher in das Büro oder auf Dienstreise, so liegt kein Homeoffice-Tag vor. Im ersten Halbjahr 2021 (bis zum 30. Juni) können Arbeitgeber*innen die Homeoffice- Tage schätzen, wenn noch keine genaueren Mitschriften vorhanden sind. 

 

Regelung für unsere Kunden in der Zeiterfassung?

Bei gebuchten Home-Office werden die Homeoffice-Tage nach obigen Regeln ermittelt. Die genaue Anzahl der Tage sind über "Berichte" auswertbar und können direkt über die Lohnschnittstelle (falls vorhanden) an die Lohnverrechnung weitergegeben werden.

Arbeitnehmerveranlagung 2021

Diese Regelung können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums genau nachlesen.

 

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