Rollierende Durchrechnung

 

Mit der vieldiskutierten Einführung des 12 Stunden Tages bzw. der 60 Stunden Woche ist auch die Zeiterfassungssoftware gefragt. Denn Paragraph 7 Arbeitszeitgesetz (AZG) schreibt wie folgt vor: §7. (1) Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit unbeschadet der Bestimmungen des §8 über die nach den §3 bis 5 zulässige Dauer innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.

Wöchentlich sind jedoch nicht mehr als zwanzig Überstunden zulässig. Die Tagesarbeitszeit darf zwölf Stunden nicht überschreiten. Die Regelung des §9 Abs. 4 bleiben unberührt. Um dies korrekt in der Zeiterfassungssoftware zu erfassen muss also das System rollierend die letzten 17 Wochen überprüfen.

 

Rollierend Durchrechnen mit Gebos

Unsere leistungsstarke Software TimeManagement berücksichtig automatisch die letzten 17 Wochen rollierend. Jede*r Mitarbeiter*in erhält am Ende der Arbeitswoche (Sonntag) einen Hinweis, wie viel maximale Arbeitszeit in der folgenden Kalenderwoche geleistet werden darf. Dieser Hinweis ist in Zeiterfassung ersichtlich und jederzeit auf Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in abrufbar.

 

Wollen Sie erfahren, wie die rollierende Durchrechnung der Maximalarbeitszeit funktioniert? Dann füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und wir beraten Sie zum Thema. 

 

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